Allgemeine Informationen rund um die Einschulung 2025:
Im Laufe des Februars 2024 erhalten Sie per Post eine Einladung zur Schulanmeldung.
HIER finden Sie Informationen zum flexiblen Schulanfang in Hessen.
Folgende Unterlagen benötigen wir für die Schulanmeldung:
- Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch
- Formular 1: Schulanmeldung für die Einschulung im Schuljahr 2025/2026
- Formular 2: Erhebungsbogen Migration, Religionszugehörigkeit, personenbezogene Daten
- Fragebogen Selbsteinschätzung der Eltern
- Impfbuch oder Nachweis über die Masernschutzimpfung
WICHTIG: Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass alle Formulare von allen Sorgeberechtigten unterschrieben sind!
Änderungen im Sorgerecht sind durch amtliche Bescheide nachzuweisen.
Aufgrund des hessischen Schulgesetzes werden mit Beginn des Schuljahres 2025 alle Kinder schulpflichtig, die im Zeitraum vom 2.7.2018 bis einschließlich 1.7.2019 geboren sind.
Hier nachfolgend eine Übersicht über die nächsten Schritte bis zur Einschulung 2025
Alle Termine sind sorgfältig kontrolliert, aber ohne Gewähr.
Schulaufnahme:
Die Tannenbergschule arbeitet seit vielen Jahren eng mit den umliegenden Kindergärten zusammen. Im Rahmen des Hessischen Bildungsplanes wurde die Zusammenarbeit mit Blick auf den Übergang vom Kindergarten in die Grundschule weiter intensiviert.
Über die Schulfähigkeit entscheidet die Schulleitung unter Berücksichtigung aller relevanter Faktoren (Sprachstandserfassung, Kennenlerngespräch, Elterngespräch, Einschätzungen des Kindergartens, medizinisches Gutachten, Kennenlerntag, ggf. weitere Beratungen, Gutachten, etc.) i.d.R. im Mai vor der Einschulung.
Pflichtkinder sind alle Kinder, die bis einschließlich dem 01.07. das 6. Lebensjahr vollendet haben.
Antragskinder sind alle Kinder, die ab dem 02.07. 6 Jahre alt werden.
Über die Schulfähigkeit eines Antragskindes, das zwischen 02.7. und 31.12. geboren ist, entscheidet die Schulleitung unter besonderer Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.
Über die Schulfähigkeit eines Antragskindes, das zwischen 01.01. und 01.07. geboren ist, entscheidet die Schulleitung nach o.g. Procedere und wird i.d.R. ein schulpsychologisches Gutachten zusätzlich anfordern.
Rechtlicher Rahmen:
Hessisches Schulgesetz: HSchG §58
Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe: VOBGM §9
Zurückstellung
HSchG, §20: Grundsätzlich ist ine Zurückstellung bei einer Grundschule mit flexibler Schuleingangsphase nicht möglich.
Ablauf der Schulaufnahme
Allgemeine Informationen rund um die Einschulung 2025:
Im Laufe des Februars 2024 erhalten Sie per Post eine Einladung zur Schulanmeldung.
HIER finden Sie Informationen zum flexiblen Schulanfang in Hessen.
Folgende Unterlagen benötigen wir für die Schulanmeldung:
- Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch
- Formular 1: Schulanmeldung für die Einschulung im Schuljahr 2025/2026
- Formular 2: Erhebungsbogen Migration, Religionszugehörigkeit, personenbezogene Daten
- Fragebogen Selbsteinschätzung der Eltern
- Impfbuch oder Nachweis über die Masernschutzimpfung
WICHTIG: Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass alle Formulare von allen Sorgeberechtigten unterschrieben sind!
Änderungen im Sorgerecht sind durch amtliche Bescheide nachzuweisen.
Aufgrund des hessischen Schulgesetzes werden mit Beginn des Schuljahres 2025 alle Kinder schulpflichtig, die im Zeitraum vom 2.7.2018 bis einschließlich 1.7.2019 geboren sind.
Hier nachfolgend eine Übersicht über die nächsten Schritte bis zur Einschulung 2025
Alle Termine sind sorgfältig kontrolliert, aber ohne Gewähr.
Schulaufnahme:
Die Tannenbergschule arbeitet seit vielen Jahren eng mit den umliegenden Kindergärten zusammen. Im Rahmen des Hessischen Bildungsplanes wurde die Zusammenarbeit mit Blick auf den Übergang vom Kindergarten in die Grundschule weiter intensiviert.
Über die Schulfähigkeit entscheidet die Schulleitung unter Berücksichtigung aller relevanter Faktoren (Sprachstandserfassung, Kennenlerngespräch, Elterngespräch, Einschätzungen des Kindergartens, medizinisches Gutachten, Kennenlerntag, ggf. weitere Beratungen, Gutachten, etc.) i.d.R. im Mai vor der Einschulung.
Pflichtkinder sind alle Kinder, die bis einschließlich dem 01.07. das 6. Lebensjahr vollendet haben.
Antragskinder sind alle Kinder, die ab dem 02.07. 6 Jahre alt werden.
Über die Schulfähigkeit eines Antragskindes, das zwischen 02.7. und 31.12. geboren ist, entscheidet die Schulleitung unter besonderer Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.
Über die Schulfähigkeit eines Antragskindes, das zwischen 01.01. und 01.07. geboren ist, entscheidet die Schulleitung nach o.g. Procedere und wird i.d.R. ein schulpsychologisches Gutachten zusätzlich anfordern.
Rechtlicher Rahmen:
Hessisches Schulgesetz: HSchG §58
Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe: VOBGM §9
Zurückstellung
HSchG, §20: Grundsätzlich ist ine Zurückstellung bei einer Grundschule mit flexibler Schuleingangsphase nicht möglich.
Ablauf der Schulaufnahme