Allgemeine Informationen rund um die Einschulung 2025:

 

 

Im Laufe des Februars 2024 erhalten Sie per Post eine Einladung zur Schulanmeldung.

 

HIER finden Sie Informationen zum flexiblen Schulanfang in Hessen.

 

Folgende Unterlagen benötigen wir für die Schulanmeldung:

-          Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch

-          Formular 1: Schulanmeldung für die Einschulung im Schuljahr 2025/2026

-          Formular 2: Erhebungsbogen Migration, Religionszugehörigkeit, personenbezogene Daten

-          Fragebogen Selbsteinschätzung der Eltern

-          Impfbuch oder Nachweis über die Masernschutzimpfung

 

WICHTIG: Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass alle Formulare von allen Sorgeberechtigten unterschrieben sind!

Änderungen im Sorgerecht sind durch amtliche Bescheide nachzuweisen.

 

Aufgrund des hessischen Schulgesetzes werden mit Beginn des Schuljahres 2025 alle Kinder schulpflichtig, die im Zeitraum vom 2.7.2018 bis einschließlich 1.7.2019 geboren sind.

 

Hier nachfolgend eine Übersicht über die nächsten Schritte bis zur Einschulung 2025

  • Formale Schulanmeldung im April 2024 mit Aufnahmegespräch mit den Eltern und Kennenlerngespräch mit dem Kind.
  • Entscheidungen zum besonderen Förderbedarf und Sprachstand im Mai/Juni 2025
  • Elternabend „Schulfähigkeit": Herbst 2024, Zeit und Termin folgen
  • Schuluntersuchung durch das Gesundheitsamt: Sie werden informiert
  • Antragskinder: Aufnahmegespräch mit den Eltern und Kennenlerngespräch (Pflichtkinder 2026): bis März 2025
  • Kennenlerntag: Vor den Osterferien 2025
  • Elternabend der Tannenbergschule für zukünftige Schulanfänger: ? März 2025 - 19.00 Uhr
  • 1. Schultag: Dienstag, nach den Sommerferien 2025

Alle Termine sind sorgfältig kontrolliert, aber ohne Gewähr.

 

Schulaufnahme: 

Die Tannenbergschule arbeitet seit vielen Jahren eng mit den umliegenden Kindergärten zusammen. Im Rahmen des Hessischen Bildungsplanes wurde die Zusammenarbeit mit Blick auf den Übergang vom Kindergarten in die Grundschule weiter intensiviert.

  • Grundschulbezirke sind fest eingeteilt.
  • Es kann in allen Fällen ein Gestattungsantrag gestellt werden, der durch das Staatliche Schulamt i.A. im Mai vor der Einschulung entschieden wird. Mit der Entscheidung durch das Schulamt wird eine Schule eindeutig zuständig. Ihr Kind kann dann an den noch anstehenden Aufnahmebausteinen der ggf. neu zuständigen Schule teilnehmen.

Über die Schulfähigkeit entscheidet die Schulleitung unter Berücksichtigung aller relevanter Faktoren (Sprachstandserfassung, Kennenlerngespräch, Elterngespräch, Einschätzungen des Kindergartens, medizinisches Gutachten, Kennenlerntag, ggf. weitere Beratungen, Gutachten, etc.) i.d.R. im Mai vor der Einschulung.

Pflichtkinder sind alle Kinder, die bis einschließlich dem 01.07. das 6. Lebensjahr vollendet haben.

Antragskinder sind alle Kinder, die ab dem 02.07. 6 Jahre alt werden.

Über die Schulfähigkeit eines Antragskindes, das zwischen 02.7. und 31.12. geboren ist, entscheidet die Schulleitung unter besonderer Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

Über die Schulfähigkeit eines Antragskindes, das zwischen 01.01. und 01.07. geboren ist, entscheidet die Schulleitung nach o.g. Procedere und wird i.d.R. ein schulpsychologisches Gutachten zusätzlich anfordern.

Rechtlicher Rahmen:
Hessisches Schulgesetz: HSchG §58
Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe: VOBGM §9

Zurückstellung

HSchG, §20: Grundsätzlich ist ine Zurückstellung  bei einer Grundschule mit flexibler Schuleingangsphase nicht möglich.

 

Ablauf der Schulaufnahme

  • Wir senden Ihnen die Anmeldeunterlagen zu und bitten Sie, diese fertig ausgefüllt zum Schulanmeldungstermin mitzubringen.
  • Sie werden mit diesem Schreiben mit Ihrem schulpflichtigen Kind in die Schule eingeladen. Ihr Kind wird dann im Rektorat im Gespräch mit einer Lehrkraft im Gespräch sein. Zeitgleich findet im selben Raum das Gespräch zwischen Ihnen und der Schulleitung statt. 
  • Eltern von Antragskindern entnehmen bitte die Termine der lokalen Presse (im Januar/Februar). Sie müssen selbstständig tätig werden und einen schriftlichen Antrag bei der Schulleitung stellen.
  • Eltern von Pflichtkindern, die neu zugezogen sind (d.h. ab Januar 1,5 Jahre vor Pflichteinschulung), müssen sich ebenfalls selbstständig bei der zuständigen Grundschule melden, da die Meldedaten der zukünftigen Pflichtkinder nur einmal pro Jahr aktualisiert, jeweils im Januar, an die Schulen versandt werden. Wenn Sie unsicher sind, welche Grundschule zuständig ist, rufen Sie uns einfach unter Nennung der Wohnadresse an.
  • Wir laden alle zukünftigen Schulkinder, die im Sommer eingeschult werden, vor den Osterferien 2025 zum verpflichtenden Kennenlerntag an. An diesem Vormittag kommen die Kinder in die Schule und erleben einen besonders vorbereiteten Tag. Dieser Tag dient der Beobachtung der folgenden Fähigkeiten: Aufmerksamkeit, Selbstbewusstsein, Integrationsvermögen, Lernbereitschaft, ...
  • Ihre Kinder werden von einer Schulärztin untersucht und Sie erhalten direkt danach eine kurze Beratung. Hier geht es um die Abklärung von medizinischen Fragen. Die Schulärztin gibt ihre medizinische Einschätzung an die Schulleitung weiter. Die Termine werden durch unser Sekretariat mit Ihnen vereinbart.
  • Erst im Mai 2025 trifft die Schulleitung aufgrund aller Schulaufnahmeteile die endgültige Entscheidung zur Schulfähigkeit!
  • Im März 2025 findet der schuleigene Elternabend zur Einschulung statt. Hier werden wir das Thema „Übergang in die Schule" vorstellen und Sie haben die Gelegenheit, Fragen zu stellen und einen ersten Eindruck von der Tannenbergschule zu erhalten.
  • Die Einschulungsfeier erfolgt immer am Dienstag, dem 2. Schultag nach den hessischen Sommerferien.